Irgendwann kommt für Sie der Zeitpunkt, wo Sie sich von Ihrem Haustier verabschieden und entscheiden müssen, was mit ihm weiter geschehen soll. Das Tiernebenproduktegesetz bestimmt, daß in der Regel die Entsorgung durch die Tierkörperverwertung zu erfolgen hat.Ausnahmeregelungen sollen es gestatten, das tote Tier entweder zu vergraben oder unter bestimmten Bedingungen verbrennen zu lassen. Da Atopet die Einäscherung für die beste Lösung hält, haben wir einen Weg gesucht und gefunden, wie dies preiswert geschehen kann