Täglich erhalten wir im Tierheim Anrufe von Personen mit der Angabe, ihnen sei eine Katze zugelaufen. Nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ( § 965 BGB ff. ) müssen diese Tiere unverzüglich dem Fundbüro gemeldet werden. Diese Angaben können sie auch bei der Städtischen Fundtierstelle in unserem Tierheim in Freiburg machen.