Wenn Sie etwas finden, sei es ein Regenschirm oder eine Geldbörse, geben Sie es im Fundbüro ab. Dort ist man schließlich für die Aufbewahrung zuständig. Und wie ist es mit gefundenen Tieren? Die Zuständigkeit ist die gleiche. Allerdings ist es der Gemeinde kaum möglich, Tiere zu verwahren, bis sich der Eigentümer gemeldet, bzw. sich ein neues Herrchen gefunden hat. Außerdem besteht durch die Einrichtung Tierheim auch die Möglichkeit, Tiere, die von ihren Besitzern nicht mehr gehalten werden können (oder wollen), abzugeben.