Durch das sächsische GefHundG (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden) sind Hundehalter der Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier verpflichtet, ihre Hunde mit Maulkorb und Leine auf öffentlichem Gelände zu führen. Diese Verpflichtung kann nur nach einem Wesenstest, bei einem öffentlich bestelltem Sachverständigen im Hundewesen, ausgesetzt werden. Dr. Zober besitzt die Berechtigung, einen Wesenstest nach dem sächsischen GefHundG durchzuführen. Wenn Sie sich vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen wollen, laden Sie das Anmeldeformular herunter und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.